Finding the Right Apartment

WEG Verwaltung

Unser Ziel bei der WEG-Verwaltung: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit geben, dass Sie ein hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung besitzen.
Wenn Sie uns mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrauen, setzt Sie auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Wir versuchen mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Auf dieser Weise sorgen wir für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie.

 

WEG-Verwaltung ImmoFee

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

Hausgeldabrechnung

  • Erstellung einer jährlich überschaubaren / deutlichen und leicht nachvollziehbaren Hausgeldabrechnung.
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenabrechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Wirtschaftsplan

  • Erstellung eines verständlichen und präzisen Wirtschaftsplanes in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die Eigentümerversammlung.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

  • Einberufung und Durchführung einer jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung incl. Protokollführung. Die Verwaltung führt den Vorsitz, gibt ihre Empfehlungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift.
  • Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.
  • Eine unbegrenzte Anzahl außerordentlicher Eigentümerversammlungen.

Finanzverwaltung

  • Führen der Bankkonten als Treuhandkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft (Giro- und Rücklagenkonto).
  • Prüfen der verschiedenen Möglichkeiten beim Anlegen von Geldern aus der Instandhaltungsrücklage in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Abwicklung und Kontrolle der Treuhandkonten der Eigentümergemeinschaft.

Ganzjährige Beratung

  • Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.
  • Zusätzlich ist die Verwaltung außerhalb der Bürozeit in dringenden Fällen erreichbar.

Allgemeine Verwaltung

  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für und im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Büroleistungen wie z.B. Schriftverkehr, Telefon und Dienstfahrten.

Buchhaltung

  • Rechnungslegung und Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege.
  • Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten, Rücklagenkonten, Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft, verbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto, Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung.
  • Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen.
  • Die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstiger Rechnungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung.
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Einzeljahresabrechnung.
  • Monatliche Lohnkostenabrechnung z.B. Hausmeister oder Mini-Jobber, Knappschaft, Meldungen etc..

Technische Kontrolle

  • Anwesenheit vor Ort zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
  • Fachleute mit Prüfung entstandener Schäden beauftragen.

Beratung zur Auftragsvergabe

  • Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
  • Schäden am Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum
  • Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung.

Auftragsvergabe

  • Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft
  • Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und Überwachung, einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei den Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung
  • Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen

Hausordnung

  •  Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich ab.

Verträge für die Gemeinschaft

  • Abschluss von Verträgen.
  • Abschließen und kündigen von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Zustimmung bei Verkäufen (bei Bestimmung der Teilungserklärung).
  • Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach § 12 WEG die Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen bekannt sind, die begründeten Zweifel erkennen lassen, dass der Erwerber sich nicht in die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllen kann.

Schlüssel-Bestellung:

  • Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum

Sicherheitseinrichtungen

  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker,
  • Sachverständige und den technischen Überwachungsverein, z.B. TÜV
  • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck und Heizölbehälter)
  • den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
  • den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierung)
  • den Lüftungsanlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen)
  • den Notbeleuchtungen (im Haus)
  • den kraftbetätigten Garagentoren
  • den Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc.
  • Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten