WEG Verwaltung

WEG Verwaltung

Unser Ziel bei der WEG-Verwaltung: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit zu geben, dass Sie ein hervorragend gepflegtes Objekt mit besten Aussichten auf Wertentwicklung besitzen.
Wenn Sie uns mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrauen, setzen Sie auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Wir versuchen mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Auf dieser Weise sorgen wir für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie.

 

WEG-Verwaltung ImmoFee

 

Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung durch die ImmoFee KG 

 

Hausgeldabrechnung

  • Erstellung einer jährlich überschaubaren und leicht nachvollziehbaren Hausgeldabrechnung.
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenabrechnungen.
  • Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Wirtschaftsplan

  • Erstellung eines verständlichen und präzisen Wirtschaftsplanes in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die Eigentümerversammlung.

Eigentümerversammlung und Niederschrift

  • Einberufung und Durchführung einer jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung inklusive Protokollführung. Die Verwaltung führt den Vorsitz, gibt ihre Empfehlungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift.
  • Die Verwaltung bereitet Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor, um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen,
  • Eine unbegrenzte Anzahl außerordentlicher Eigentümerversammlungen kann bei Bedarf entsprechend organisiert werden.

Finanzverwaltung

  • Führen der Bankkonten als Treuhandkonten der Wohnungseigentümergemeinschaft (Giro- und Rücklagenkonto).
  • Prüfen der verschiedenen Möglichkeiten beim Anlegen von Geldern aus der Instandhaltungsrücklage in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Kontrolle und Abwicklung der Treuhandkonten der Eigentümergemeinschaft.

Allgemeine Verwaltung

  • Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für und im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Büroleistungen wie z.B. Schriftverkehr, Telefon und Dienstfahrten.
  • Führen der Beschluss-Sammlung

Buchhaltung

  • Rechnungslegung und Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege.
  • Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten, Rücklagenkonten, verbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto, Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlung.
  • Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen.
  • Die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstiger Rechnungen nach rechnerischer und sachlicher Prüfung.
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Einzeljahresabrechnung.

Technische Kontrolle

  • Anwesenheit vor Ort zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.
  • Fachleute mit Prüfung entstandener Schäden beauftragen.

Beratung zur Auftragsvergabe

  • Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.
  • Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und Schadensbeseitigung.

Auftragsvergabe

  • Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft
  • Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen

Hausordnung

  •  Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich ab.

Verträge für die Gemeinschaft

  • Abschluss von Verträgen.
  • Abschließen und kündigen von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Zustimmung bei Verkäufen (bei Bestimmung der Teilungserklärung).
  • Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach § 12 WEG die Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen bekannt sind, die begründeten Zweifel erkennen lassen, dass der Erwerber sich nicht in die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllen kann.

Schlüssel-Bestellung:

  • Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum

Sicherheitseinrichtungen

  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den technischen Überwachungsverein, z.B. TÜV
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck und Heizölbehälter)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung der Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung der Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierung)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung der Lüftungsanlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen)
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung den Notbeleuchtungen ( z.B. in Haus und Tiefgaragen )
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung der kraftbetätigten Garagentore
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung den Brandschutzeinrichtungen, einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugsanlagen in den Treppenhäusern etc.
  • Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten